Sinnvolle Ergänzung der Vorsorge

Die obligatorische Mutterschaftsvorsorge deckt leider nicht alle gefährlichen Infektionen während der Schwangerschaft ab. In Paragraf 70 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuches schreibt der Gesetzgeber: "Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss wirtschaftlich erbracht werden." Daraus ergibt sich, dass - abgesehen von Sonderfällen - kassenversicherte Patientinnen lediglich Anspruch auf die Basisleistungen haben.

Es können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll sein. Die Kosten hierfür müssen von Ihnen persönlich getragen werden. Dies gilt nicht für privatversicherte Patientinnen. Zur Verbesserung der individuellen Vorsorge empfehlen Ärzte zum Beispiel Untersuchungen zu folgenden Erkrankungen: Zytomegalie-Virus-Infektion, Varizella-Zoster-Virus-Infektion (Windpocken), Parvo-Virus-B19-Infektion (Ringelröteln), Toxoplasmose und B-Streptokokken-Infektion.

UNSER TIPP

Empfohlene zusätzliche Untersuchungen zur Vorsorge während der Schwangerschaft sind:

  • Toxoplasmose
  • Zytomegalie-Virus-Infektion
  • Varizella-Zoster-Virus-Infektion (Windpocken)
  • Parvo-Virus-B19-Infektion (Ringelröteln)
  • B-Streptokokken-Infektion
Kontakt