Antikörper bieten Schutz vor Ringelröteln
Eine Infektion mit Ringelröteln – nicht zu verwechseln mit Röteln – kann dramatische Folgen haben, wenn die Patientin schwanger ist. Die Infektion verläuft im Erwachsenenalter in mehr als 60 Prozent der Fälle ohne charakteristische Symptome, kann jedoch das Ungeborenen schwer schädigen. Patientinnen, die die Infektion bereits durchgemacht haben (ca. 60 Prozent), sind vor einer Erkrankung in der Schwangerschaft geschützt. Feststellen lässt sich das allerdings nur durch eine IgG- und IgM-Antikörperbestimmung per Bluttest.
Schwieriger Schutz
Bei nicht geschützten Patientinnen besteht ein erhöhtes Risiko für fetale Komplikationen: Das ungeborene Kind kann an ausgeprägter Anämie und Wassersucht erkranken. Ohne Blutaustausch kann das Kind sterben, insbesondere zwischen der 14. und 28. Schwangerschaftswoche. Die Ringelröteln werden durch ein Virus (Parvovirus B19) verursacht. Es handelt sich, ebenso wie bei den Windpocken, um eine Tröpfcheninfektion. Da das Ansteckungsrisiko vor Beginn des Hautausschlags am höchsten ist und im Erwachsenenalter die Infektion atypisch verläuft, kann man sich vor einer Infektion meist nicht erfolgreich schützen. Jedoch kann eine Anämie des ungeborenen Kindes mit einer sofortigen Bluttransfusion über die Nabelschnurvene behandelt werden.
Unser Tipp
Empfohlene zusätzliche Untersuchungen zur Vorsorge während der Schwangerschaft sind:
- Toxoplasmose
- Zytomegalie-Virus-Infektion
- Varizella-Zoster-Virus-Infektion (Windpocken)
- Parvo-Virus-B19-Infektion (Ringelröteln)
- B-Streptokokken-Infektion

