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Ultraschall: Fehlbildungen erkennen

Zwischen der 9. und 12., der 19. und 22. und der 29. und 32. Schwangerschaftswoche ist in den meisten Fällen eine Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Störungen der Entwicklung des Kindes frühzeitig bemerkt werden. So kann gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie eingeleitet werden.

Feinuntersuchungen

Ihr Frauenarzt ist bemüht, neben schweren Entwicklungsstörungen auch eventuelle grobe kindliche Fehlbildungen durch Ultraschall zu erkennen. Es gibt jedoch Fehlbildungen, die durch Ultraschall überhaupt nicht oder nur schwer erkennbar sind. Schwer erkennbare Fehlbildungen, wie der Neuralrohrdefekt (Spina bifida), werden – wenn überhaupt – oft nur durch eine spezielle Ultraschall-Feinuntersuchung entdeckt, die spezialisierte Frauenärzte am besten in der 18. bis 20. Schwangerschaftswoche durchführen.

Unser Tipp

Eine zusätzliche Untersuchung per Ultraschall in der 36. Schwangerschaftswoche ist sinnvoll, um die Lage des Kindes im Mutterleib vor der Geburt zu bestimmen, sowie zur Beurteilung der Plazenta und zur Bestimmung des Verhältnisses von der Menge des Fruchtwassers zu Kindsgröße. Eine solche Untersuchung hilft, eventuell bei der Geburt auftretende Komplikationen zu vermeiden.

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