Wann sollten Schwangere auf Salami und rohen Schinken verzichten? Und was haben Katzen damit zu tun? ...
September 2021
Gefahr durch Fleischkonsum?
Toxoplasma gondii – haben Sie noch nie gehört? Das ist der Name eines Erregers, mit dem Sie sich über den Konsum von Fleisch oder Wurstwaren anstecken können. Oder auch über den direkten Kontakt mit Katzenkot. Da der Erreger weltweit verbreitet ist, sind die meisten Menschen schon einmal mit dem Parasiten in Berührung gekommen. Kritisch kann das vor oder während einer Schwangerschaft werden: Wenn sich Schwangere innerhalb der letzten sechs Wochen vor oder während der Schwangerschaft erstmals mit Toxoplasma gondii anstecken, können die Parasiten auf das ungeborene Kind übergreifen und schwere Komplikationen und Missbildungen verursachen. Daher sollten Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch unbedingt eine Erstinfektion in der Schwangerschaft verhindern! Das Wirtstier für Toxoplasma gondii sind Katzen. In ihrem Darm vermehren sich die Parasiten, mit dem Kot wird der Parasit ausgeschieden. Im Freien reifen die Erreger innerhalb von wenigen Tagen heran, danach sind sie infektiös. Sie bleiben auf Pflanzen haften. Nutztiere, etwa Schafe oder Geflügel, können so den Parasiten aufnehmen.
Wann besondere Vorsicht nötig ist
Hatten Sie vor Ihrer Schwangerschaft noch keinen Kontakt mit Toxoplasma gondii, besitzen Sie keine Antikörper gegen den Erreger. In diesem Fall sollten Sie den Kontakt mit Katzen vermeiden oder sich danach die Hände waschen. Verzehren Sie außerdem keine rohen, nicht ausreichend erhitzten Wurst- und Fleischprodukte, wie Hackfleisch, Carpaccio, Mett- oder Teewurst, Salami oder Rohschinken. Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nach einem Toxoplasmose-Test. Dieser ermittelt, ob Sie schon einmal mit Toxoplasmen Kontakt hatten und Immunität besitzen – in diesem Fall sind Antikörper gegen den Erreger in Ihrem Blut nachweisbar.
Sinnvolle Zusatzuntersuchung
Neun Monate trägt eine Schwangere ihr Kind im Bauch. Eine schöne Zeit, aber auch eine Zeit, in der Mutter und Kind etwas passieren kann. Um die Gesundheit der beiden zu kontrollieren und zu bewahren, gibt es Vorsorgeuntersuchungen. Doch die obligatorische Mutterschaftsvorsorge deckt leider nicht alle gefährlichen Infektionen während der Schwangerschaft ab. Der Gesetzgeber gibt vor, dass die Versorgung der Versicherten das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und wirtschaftlich erbracht werden muss. Kassenversicherte Patientinnen haben deshalb in der Regel lediglich Anspruch auf die Basisleistungen. Es können aber weitere Untersuchungen sinnvoll sein: Die Blutuntersuchung gegen Toxoplasmen gehört dazu. Sie ist keine Basisleistung, das Robert-Koch-Institut empfiehlt jedoch, Tests im Abstand von acht, höchstens zwölf Wochen bis zum Ende der Schwangerschaft durchzuführen.