Schwangerschaft: Das Wunder des Lebens

Endlich schwanger! Für viele ist das die schönste Nachricht der Welt. Eine Zeit voller Vorfreude, aber auch voller Verantwortung beginnt …

Oktober 2024

Achten Sie auf sich

Im Leben gibt es Augenblicke unvergleichlicher Schönheit. Die Entdeckung einer Schwangerschaft ist für viele ein solcher Moment. In dieser besonderen Zeit sollten werdende Mütter ganz besonders auf sich und ihr ungeborenes Kind achten. Trinken Sie keinen Alkohol, rauchen Sie nicht, verzichten Sie auf alle Medikamente, die Sie nicht zwingend einnehmen müssen, und lassen Sie keine Röntgenuntersuchung durchführen. Ernähren Sie sich gesund und gönnen Sie sich ausreichend Ruhe und Entspannung.

 

Gehen Sie zur Vorsorge

Neben dieser Achtsamkeit spielen Vorsorgemaßnahmen eine zentrale Rolle. Jede schwangere Frau hat einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ärztliche Betreuung. Nehmen Sie dieses Recht in Anspruch! Alle vier Wochen sollten Sie zur frauenärztlichen Untersuchung gehen, ab der 32. Schwangerschaftswoche sogar alle 14 Tage. Diese Untersuchungen können helfen, etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen, um dann entsprechend handeln zu können. Infektionskrankheiten zum Beispiel, die Ihnen normalerweise nichts anhaben, können während der Schwangerschaft zu einer Gefahr für Ihr Kind werden. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen begleiten.

 

Was können Sie noch tun?

Neben dieser Basisvorsorge, die von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, können weitere Untersuchungen sinnvoll sein. Zur Verbesserung der individuellen Vorsorge empfehlen Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel Untersuchungen zu Toxoplasmose, Zytomegalie-Virus-Infektion, Varizella-Zoster-Virus-Infektion (Windpocken), Parvo-Virus-B19-Infektion (Ringelröteln) oder B-Streptokokken-Infektion. Da diese Vorsorgemaßnahmen über die gesetzliche Basisvorsorge hinausgehen, kann es sein, dass diese Kosten von den Patientinnen selbst getragen werden müssen. Ausgenommen sind privatversicherte Patientinnen, hier übernimmt die private Krankenkasse diese Vorsorgeleistung.

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